Winterdienst

 

Winterdienst – damit Glätte nicht verhängnisvoll wird

Räum- und Streupflicht gilt für Privatpersonen wie auch für gewerbliche Unternehmen und öffentliche Liegenschaftsverwalter. Die Gehwegreinigung ist Pflicht für Immobilienbesitzer. Die kann zwar per Mietvertrag an die Bewohner übertragen werden. Dennoch, die Verantwortung dafür, dass Passanten vor der Tür nicht ausrutschen, verbleibt. Nicht selten bevölkern Schadenersatzforderungen von Menschen, die auf glattem Untergrund ausgerutscht sind, die Gerichte. Damit das erst gar nicht so weit kommt, bieten wir Ihnen unsere Dienste an. Wir sind mit dem notwendigen Equipment von Schneeschaufeln bis zu Schneefräsen und Schneepflügen ausgestattet. Die gesamte Peripherie ist bestens organisiert und aufeinander abgestimmt. Als Streumittel setzen wir möglichst umweltschonende Varianten ein. Von Gehwegen über Zufahrtswegen, von Ladezonen über Verkehrswege bis zu Parkflächen beseitigen wir sämtliche Flächen von Schnee und Eis auf Basis der kommunalen Winterdienstsatzungen. Zudem sorgen unsere Streudienste im 24h-/7-Tage-Service dafür, dass die Glättebildung verhindert wird. Am Ende der alljährlichen Kälteperiode wird das eingesetzte Streugut von uns wieder entfernt.

Der Winterdienst kann als Einzelmodul oder auch als Teil eines umfassenden Facility-Plans gebucht werden. Abhängig von der vertraglichen Ausgestaltung kann sie auch Teil des Hausmeisterservice‘ oder der kompletten Objektbetreuung sein. Akkurat und pünktlich: Wir erledigen die Räum- und Streuarbeiten während Sie sich um ihre eigentlichen Aufgaben kümmern – oder möglicherweise noch im verdienten Schlaf befinden. Um Ihnen ein kostenloses Vorabangebot zu unterbreiten, benötigen wir vor allem die Quadratmeter-Größe der Flächen. Bilder können für die exakte Beurteilung hilfreich sein. Vor der konkreten Vertragsunterzeichnung sollte ein Gespräch mit einem unserer Kundenbetreuer stehen. Schon jetzt freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.